Attention! Racesquare und The Official Formula 1 Racing Centre haben sich zusammengeschlossen!"

Dies ermöglicht es uns, den Besuchern in allen unseren Standorten das gleiche einzigartige Rennerlebnis anzubieten.

The Official F1 Racing Centre heißt jetzt Racesquare Utrecht. Schließen Sie sich an und buchen Sie Ihr Rennen hier in Utrecht oder an einem unserer anderen Standorte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Racesquare

Racesquare Holding B.V.
Handelsregisternummer 76417719
Filialnummer 000044209819
Raasdorperweg 189A
1175 KV Lijnden

Holdinggesellschaft von und handelnd für;

Racesquare Netherlands B.V.
Handelsregisternummer 76419681
Filialnummer 000044211546
Raasdorperweg 189A
1175 KV Lijnden

Und;

Racesquare Utrecht B.V.
Handelsregisternummer 76421635
Filialnummer 000044213166
Hertogswetering 171 A Unit 184
3543 AS Utrecht

Und;

Racesquare Circuit Zandvoort BV
Handelsregisternummer 82910332
Filialnummer 000049117491
Burgemeester van Alphenstraat 108
2041KP Zandvoort

Und;

Circuit Park Zandvoort Beheer BV
Handelsregisternummer 34086022
Filialnummer 0000018389694
Burgemeester van Alphenstraat 108
2041KP Zandvoort

Und;

Racesquare Rotterdam BV
Handelsregisternummer 83706925
Filialnummer 000049861182
Cor Kieboomplein 515
3077 MK Rotterdam

Und;

Glowgolf de Kuip BV
Handelsregisternummer 65839897
Filialnummer 000034519238
Cor Kieboomplein 513
3077 MK Rotterdam

Und;

Racesquare Alkmaar BV
Handelsregisternummer 85012009
Filialnummer 000051091593
Noorderkade 171
1823 CJ Alkmaar

En;

Racesquare Zwolle BV
Handelsregisternummer 86645390
Betriebsstättennummer 000052609626
Stadionplein 3
8025 CP Zwolle

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Handelsregister hinterlegt.

Artikel 1 Definitionen

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von der Form, in der sie bekannt gemacht werden (zum Beispiel über die Website), nachfolgend AGB genannt.

1.2 Kündigung: die schriftliche Mitteilung, dass von einem oder mehreren vereinbarten Produkten und/oder Dienstleistungen ganz oder teilweise keinen Gebrauch gemacht wird, oder dass der Vertrag ganz oder teilweise nicht ausgeführt wird. Digitale Dienstleistungen und/oder Produkte fallen ebenfalls hierunter.

1.3 Besucher: die (Rechts)person, die das Gelände und/oder die Gebäude oder Räume von Racesquare betritt, die (Rechts)person, an die das Angebot von Racesquare gerichtet ist, mit der Racesquare einen Vertrag abgeschlossen hat oder für die die (Rechts)handlung durchgeführt wird, einschließlich der Eltern/gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Nutzers eines Produkts und/oder einer Dienstleistung von Racesquare.

1.4 Gruppe: mehrere Personen, denen von Racesquare im Rahmen eines oder mehrerer als zusammenhängend betrachteter Verträge ein oder mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen geliefert werden.

1.5 Vertrag: jede Vereinbarung mit Racesquare, aufgrund derer Racesquare Dienstleistungen und/oder Produkte an den Besucher erbringt.

1.6 Racesquare: die Abkürzung des Handelsnamens von Racesquare B.V., eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 76417719.

1.7 Hinsichtlich dieser Definitionen gilt, dass dies im Einklang mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Broschüren und verfügbaren Informationen auf der Website von Racesquare https://www.racesquare.com zu lesen ist.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1 Die AGB sind, entgegen Artikel 6:225 Absatz 3 BW, auf alle Verhandlungen, Angebote, Offerten, Einkäufe, Verträge und andere (Rechts)handlungen in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen von Racesquare anwendbar und Bestandteil davon.

2.2 Falls der Besucher, ein Unternehmen oder eine Institution andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die auf den Vertrag anwendbar sein könnten, werden diese ausdrücklich von Racesquare abgelehnt. Die AGB von Racesquare haben Vorrang, auch wenn die Bedingungen des Besuchers eine ähnliche Vorrangklausel enthalten. Jeder Vertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass Racesquare berechtigt ist, die AGB nicht anzuwenden.

2.3 Abweichungen von den AGB sowie von den Verträgen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Racesquare bestätigt werden. Wenn von den AGB an ein oder mehreren Punkten abgewichen wird und/oder von Racesquare Abweichungen von den AGB und/oder dem Vertrag akzeptiert werden, bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.

2.4 Wenn die AGB einmal auf einen bestimmten Vertrag angewendet wurden, gilt die zuletzt geltende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auf alle folgenden Verträge zwischen demselben Besucher und Racesquare anwendbar, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.5 Die eventuelle (Un)gültigkeit eines Teils des Vertrags und/oder eines Teils der AGB berührt die Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrags und/oder der AGB nicht. Anstelle des ungültigen Teils gilt dann als vereinbart, was auf rechtlich zulässige Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Ungültigkeit gekannt hätten.

2.6 Die AGB gelten für die von Racesquare erbrachten Gastronomiedienstleistungen, auf die von Racesquare die einheitlichen Gastronomiebedingungen (UVH) angewandt werden, die beim Gericht und der Handelskammer in Woerden hinterlegt sind.

2.7 Bei allem, was der Vertrag, die AGB oder die einheitlichen Gastronomiebedingungen (UVH) nicht regeln, entscheidet die Geschäftsleitung von Racesquare oder, bei Abwesenheit der Geschäftsleitung, ihr Bevollmächtigter.

2.8 Durch das Betreten des Geländes und der Gebäude von Racesquare, die Bezahlung an der Kasse, die Reservierung, den Online-Kauf, den Abschluss eines Vertrags mit Racesquare und/oder die Inanspruchnahme (eines) der Produkte und/oder Dienstleistungen von Racesquare erklärt sich der Besucher automatisch mit dem Inhalt und der Anwendbarkeit der AGB einverstanden.

2.9 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und dem von Racesquare verwendeten Informationsmaterial (wie zum Beispiel der Website, Broschüren und/oder Prospekten), entscheidet die Geschäftsleitung von Racesquare, welche Bestimmung Vorrang hat.

 

Artikel 3 Zustandekommen (und Änderung) eines Vertrags

3.1 Ein Vertrag kommt durch die Buchung über die Website oder die Annahme durch den Besucher eines von Racesquare stammenden Angebots oder Angebots zustande oder durch die Annahme durch Racesquare eines Antrags des Besuchers auf Erbringung eines Produkts und/oder einer Dienstleistung, oder durch die Durchführung desselben durch Racesquare.

3.2 Falls in der Annahme durch den Besucher eines von Racesquare stammenden Angebots oder Angebots Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot vorgenommen werden, kommt der Vertrag entgegen Artikel 3.1 erst zustande, wenn und sobald Racesquare schriftlich bestätigt hat, diesen Abweichungen vom Angebot zuzustimmen, oder wenn Racesquare zur Durchführung des geänderten Vertrags übergeht.

3.3 Reservierungen können persönlich (an der Rezeption), telefonisch oder schriftlich (online) vorgenommen werden. Telefonische Reservierungen sind gültig, nachdem sie schriftlich von Racesquare bestätigt wurden. An die Reservierung können Bedingungen gestellt werden, wie das Ausfüllen eines Reservierungsformulars. Nach Bestätigung der Reservierung ist der Besucher verpflichtet, den Betrag des Vertrags oder eine Anzahlung von 50% zu zahlen, es sei denn, Racesquare legt etwas anderes fest.

3.4 Auf etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags sind ausdrücklich auch die Bestimmungen von Artikel 3.1 und 3.2 anwendbar.

3.5 Die Wirkung von Artikel 7:404 BW – über die persönliche Ausführung des Auftrags – und Artikel 7:407 Absatz 2 BW – über die gemeinsame Haftung im Falle mehrerer Auftragnehmer – wird ausgeschlossen.

 

Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen von Racesquare

4.1 Der Öffnungszeitenplan, Angebote, Tarife und andere in den von Racesquare herausgegebenen Broschüren, Dokumentationen und/oder telefonischen und Internet-Informationsmaterialien genannten Informationen sind unverbindlich und können von Racesquare geändert werden. Racesquare ist, unbeschadet der Bestimmungen in den nachfolgenden Artikeln, gemäß dem Vertrag verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen zu den vereinbarten Zeiten auf die bei Racesquare übliche Weise zu erbringen. An Änderungen der Zeiten können keine Rechte oder Erstattungen gewährt werden.
Die Verpflichtung aus Artikel 4.1 gilt nicht:

4.1.1 Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von Racesquare;

4.1.2 Wenn der Besucher die eventuell erforderliche Kaution/Zahlung nicht rechtzeitig leistet;

4.1.3 Wenn der Besucher auf andere Weise seinen/ihren Verpflichtungen, die er/sie gegenüber Racesquare hat, aus welchem Grund auch immer, nicht vollständig nachkommt.

 

Artikel 5 Ausführung durch Dritte

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat Racesquare jederzeit das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise von einem Dritten oder Dritten durchführen zu lassen, in welchem Fall die AGB auch für den genannten Dritten oder die Dritten gelten werden.

 

Artikel 6 Allgemeine Verpflichtungen des Besuchers

6.1 Der Besucher muss sich, unter Androhung von Verweisung, gemäß den geltenden Hausregeln verhalten, die zum Zeitpunkt seines Aufenthalts an der Rezeption erhältlich sind und/oder auf der Internetseite von Racesquare veröffentlicht sind, sowie den Anweisungen (des Personals von) Racesquare folgen.

6.2 Personen, die nicht dem von Racesquare beauftragten Ausbilder angehören, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung von Racesquare oder ihres Bevollmächtigten keine Anweisungen, Schulungen oder Coachings in den Rennbereichen von Racesquare geben.

6.3 Der Besucher ist verpflichtet, vor Beginn der Aktivität die von Racesquare zur Verfügung gestellten Anweisungen ‚Spielregeln‘ zur Kenntnis zu nehmen.

6.4 Der Besucher muss jederzeit Anweisungen (des Personals von) Racesquare befolgen, und es ist dem Besucher untersagt, gegen ein Verbot oder eine Warnung zu handeln. Darüber hinaus ist es dem Besucher untersagt, vor Betreten von Racesquare oder vor Teilnahme an den Aktivitäten von Racesquare unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln zu stehen. Bei unangemessenem Verhalten ist das leitende Personal von Racesquare berechtigt, dem Besucher den Zugang zum Rennbereich zu verweigern. Siehe auch unsere Hausregeln.

6.5 Etwaige Schäden, Diebstähle oder Unfälle müssen dem Rennplatz von Racesquare umgehend gemeldet werden. Falls zutreffend, muss das Schadensformular spätestens drei Wochen nach dem Ereignis, das zu dem Schaden geführt hat, vollständig im Besitz von Racesquare sein.

6.6 Der Besucher haftet für alle Schäden – in welcher Form und aus welchem Grund auch immer – die Racesquare entstehen, wenn der Besucher seinen/ihren Verpflichtungen nicht (ordnungsgemäß) nachkommt. Racesquare kann dem Besucher die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

 

Artikel 7 Verpflichtungen des Besuchers in Bezug auf die Raummiete

7.1 Eine Option für einen oder mehrere von Racesquare verwaltete Räume ist unverbindlich und kann bestehen bleiben, bis ein anderer buchen möchte. Racesquare wird dann sofort mit dem ersten Optionsgeber Kontakt aufnehmen, der dann 2 Werktage Zeit hat, die Option in eine endgültige Buchung umzuwandeln oder verfallen zu lassen.

7.2 Zur Miete gehört ausschließlich der in der Vereinbarung beschriebene Raum bzw. die Räume. Der Besucher muss sich an die in der Vereinbarung genannte Start- und Endzeit halten. Die Zeit, die für den Aufbau, die Einrichtung und/oder Dekoration oder die Prüfung von Geräten benötigt wird, beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Raum gemietet ist. Wenn der Besucher den Raum länger oder früher nutzen möchte, ist dies nur mit Zustimmung von Racesquare und je nach Verfügbarkeit und gegen zusätzliche Kosten möglich.

7.3 Eine Vereinbarung zur Raummiete kann nur schriftlich gekündigt werden. Ein Besucher, der aus irgendeinem Grund die Vereinbarung kündigt, ist Racesquare eine Vergütung gemäß Artikel 12.4 schuldig.

7.4 Der Besucher muss sicherstellen, dass am Gebäude und an den in und um das Gebäude vorhandenen Gegenständen kein Schaden entsteht. Der Besucher muss den Raum bzw. die Räume nach Ablauf des gemieteten Zeitraums in dem gleichen Zustand an Racesquare zurückgeben, wie sie vorgefunden wurden. Der Besucher garantiert, dass alle von ihm/ihr beauftragten Zulieferer und Dienstleistungsunternehmen diese Bestimmung einhalten.

7.5 Racesquare ist berechtigt, von ihr festgestellte Schäden an Wänden, Böden und/oder anderen Materialien und Orten im gemieteten Raum und an den darin befindlichen Gütern auf Kosten des Besuchers reparieren zu lassen, soweit der Schaden während der Nutzung des betreffenden Raums durch den Besucher entstanden ist oder damit unmittelbar zusammenhängt.

7.6 Es ist nicht gestattet, innerhalb oder außerhalb des Gebäudes Reis, Konfetti oder andere Materialien zu streuen und/oder Feuerwerk abzufeuern, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. Der Besucher muss dies sicherstellen. Bei Verstößen werden dem Besucher eventuell entstandene Schäden, einschließlich Reinigungskosten, in Rechnung gestellt.

7.7 Die Vermietung von Räumen kann mit anderen Gastronomieeinrichtungen kombiniert werden. Die Anfrage zur Nutzung einer anderen Gastronomieeinrichtung neben der Raummiete muss gleichzeitig mit der Reservierung des Raums schriftlich bei der Geschäftsleitung von Racesquare eingereicht werden und erfolgt je nach Verfügbarkeit.

7.8 Die vom Besucher angegebene Anzahl der Personen ist verbindlich. Bis zu fünf Werktage vor Mietbeginn kann die Anzahl der Personen geändert werden, sofern die Gesamtzahl nicht um mehr als 15% von der reservierten Anzahl abweicht. Wenn sich herausstellt, dass Racesquare an mehr Personen liefern muss als vereinbart, kann Racesquare nach eigenem Ermessen die Lieferung an diese Personen zu einem von Racesquare festgelegten Aufpreis akzeptieren oder die Lieferung an mehr Personen als vereinbart ablehnen.

7.9 Bei jeder Form von Öffentlichkeitsarbeit für eine Veranstaltung oder ein Ereignis muss der Besucher deutlich machen, dass die Veranstaltung, für die er/sie den Raum bei Racesquare gemietet hat, auf Initiative des Besuchers gemietet wird. Racesquare darf nur als Veranstaltungsort genannt werden, sofern schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.10 Der Besucher ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Aufnahme von Bildmaterial keine erkennbaren Besucher und/oder Mitarbeiter von Racesquare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Racesquare und der betroffenen Personen für jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

7.11 Racesquare ist in keiner Weise für eventuelle Schäden an oder den Verlust und Diebstahl von Kleidung und/oder anderen Gütern verantwortlich, die sich in der Garderobe (sofern nicht von Racesquare betreut) oder in anderen Räumen befinden.

 

Artikel 8 Aktivitäten von Racesquare

8.1 Der Besucher hat ausdrücklich verstanden und stimmt zu, dass ihm/ihr bekannt ist, dass Simulation (sim) Rennen oder andere Spiele, alle damit verbundenen Risiken für die Gesundheit mit sich bringen können und zu Schäden an Eigentum und/oder körperlichen Verletzungen führen können.

8.2 Ein Besucher, der an den Aktivitäten von Racesquare teilnimmt, muss über einen normalen Gesundheitszustand verfügen. Wenn der Besucher Medikamente einnimmt oder körperliche Einschränkungen hat oder hatte, die sich auf seinen/ihren normalen Gesundheitszustand auswirken könnten, muss er/sie dies vor Beginn der Aktivität Racesquare mitteilen. Racesquare behält sich das Recht vor, den Besucher von der Teilnahme auszuschließen. Wenn der Besucher versäumt, möglicherweise relevante Informationen über seinen/ihren Gesundheitszustand an Racesquare mitzuteilen, trägt der Besucher alle mit der Teilnahme verbundenen Risiken. Im Falle eines Versäumnisses seitens des Besuchers, das Racesquare bekannt wird, ist Racesquare berechtigt, dem Besucher den Zugang zu Racesquare zu verweigern oder Sanktionen (nach Ermessen von Racesquare) zu verhängen.

8.3 Das Mitbringen von Getränken, Süßigkeiten, Lebensmitteln und/oder Tabakwaren in die Rennbereiche ist strengstens untersagt und kann zur Verweisung führen. Der Besucher ist verpflichtet, die von Racesquare bereitgestellten Materialien rechtzeitig und sorgfältig zu verwenden und in gutem Zustand zurückzugeben. Der Besucher haftet für Schäden an den bereitgestellten Materialien.

 

Artikel 9 Arrangements

9.1 Um für spezielle Gruppen- und/oder Arrangementtarife in Frage zu kommen, muss eine Mindestanzahl von Personen erreicht werden, wie in den zu diesem Zeitpunkt geltenden Broschüren oder Prospekten angegeben. Bei einer geringeren Anzahl von Personen gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenden normalen Tarife.

9.2 Die Erhöhung der Teilnehmerzahl bei einer Gruppenaktivität und/oder einem Arrangement ist möglich, jedoch nur nach Verfügbarkeit.

9.3 Alle Gruppen- und/oder Arrangementtarife beinhalten das benötigte Material. Wenn eine Bestätigung (in welcher Form auch immer) von Racesquare an den Besucher in Bezug auf eine Gruppenreservierung gesendet wurde und der Besucher nicht rechtzeitig absagt, ist der Besucher dennoch verpflichtet, die Dienstleistung/das Produkt von Racesquare in Anspruch zu nehmen. Wenn der Besucher dennoch nicht in Anspruch nimmt, ist der Besucher verpflichtet, die Stornogebühr gemäß Artikel 12.4 zu zahlen.

 

Artikel 10 Geschenkgutscheine, Gutscheine, Wertgutscheine und Rabattgutscheine

10.1 Unter einem Geschenkgutschein versteht sich ein gegen Bezahlung bei Racesquare erhältlicher Gutschein, der dazu bestimmt ist, als Zahlung für den Kauf von (bestimmten) Produkten und/oder Dienstleistungen verwendet zu werden.

10.2 Unter einem Voucher versteht sich ein von Racesquare oder seinen kooperierenden Partnern ausgestellter Gutschein, der dazu bestimmt ist, als Zahlung für den Kauf von (bestimmten) Produkten und/oder Dienstleistungen verwendet zu werden und nur für die auf ihm ausdrücklich aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen gültig ist.

10.3 Unter einem Wertgutschein versteht sich ein von Racesquare zu Werbezwecken ausgestellter Gutschein, der dazu bestimmt ist, als Zahlung für den Kauf von (bestimmten) Produkten und/oder Dienstleistungen verwendet zu werden und nur für die auf ihm ausdrücklich aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen gültig ist.

10.4 Unter einem Rabattgutschein versteht sich ein von Racesquare ausgestellter oder zur Verfügung gestellter Gutschein, der dazu bestimmt ist, als (teilweise) Zahlung für den Kauf von (bestimmten) Produkten und/oder Dienstleistungen verwendet zu werden und nur für die auf ihm ausdrücklich aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen gültig ist.

10.5 Geschenkgutscheine müssen im Voraus und in voller Höhe bezahlt werden, sofern nicht anders mit Racesquare vereinbart.

10.6 Geschenkgutscheine können für die Produkte und/oder Dienstleistungen von Racesquare verwendet werden, die zu diesem Zeitpunkt in Broschüren oder auf der Website von Racesquare aufgeführt sind.

10.7 Eine Rückerstattung von Geschenkgutscheinen, Vouchern, Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen in bar ist nicht möglich.

10.8 Ausgestellte Geschenkgutscheine, Voucher, Wertgutscheine und Rabattgutscheine sind während des auf ihnen angegebenen Zeitraums gültig und verlieren automatisch ihre Gültigkeit nach Ablauf dieses Zeitraums. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Besucher keine Rechte aus diesen Geschenkgutscheinen, Vouchern, Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen ableiten.

10.9 Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Geschenkgutscheins, Vouchers, Wertgutscheins oder Rabattgutscheins obliegt ausdrücklich der Geschäftsleitung oder einem Bevollmächtigten von Racesquare und wird nur auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsleitung bearbeitet, sofern dieser Antrag die Geschäftsleitung vor oder spätestens am auf dem Geschenkgutschein, Voucher, Wertgutschein oder Rabattgutschein angegebenen Enddatum erreicht.

10.10 Die Geschenkgutscheine, Voucher, Wertgutscheine und Rabattgutscheine geben an, für welche Art von Tickets oder Arrangements sie gültig sind.

10.11 Das Vervielfältigen, Bearbeiten oder Ändern von Geschenkgutscheinen, Vouchern, Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen ist nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen oder bei anderem betrügerischem Umgang mit Geschenkgutscheinen, Vouchern, Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen behält sich Racesquare das Recht vor, diese abzulehnen und Maßnahmen gegen den Verstoßer zu ergreifen, ohne Ankündigung von (Rechts)Maßnahmen.

 

Artikel 11 Personenbezogene Daten

11.1 Die Daten des Besuchers werden – nach Zustimmung durch die Opt-in – von Racesquare in einer Datenbank zur Durchführung des Vertrags erfasst. Dies erfolgt auch, um den Besucher über Angebote von Produkten und/oder Dienstleistungen von Racesquare auf dem Laufenden zu halten. Wenn der Besucher es nicht wünscht, über solche Angebote informiert zu werden, kann er schriftlich Kontakt mit Racesquare aufnehmen, und die Daten des Besuchers werden auf Anfrage des Besuchers gelöscht. Adressen aus dem Kundenstamm werden von Racesquare nicht an Dritte oder nicht verbundene (juristische) Personen weitergegeben, sondern nur von Racesquare und den verbundenen Unternehmen verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11.2 Racesquare verwendet aus Sicherheitsgründen Videokameras. Die Aufnahmen dieser Kameras werden aus Sicherheitsgründen für einige Zeit aufbewahrt, jedoch niemals für andere Zwecke verwendet, es sei denn, dies wurde im Voraus angekündigt.

11.3 Racesquare ist berechtigt, während der von ihr angebotenen Aktivitäten Fotos zu machen, die auf ihrer Website und zu Werbezwecken veröffentlicht werden können. Racesquare teilt dies dem Besucher rechtzeitig schriftlich mit. Wenn der Besucher dagegen Einwände hat, kann er dies vor Beginn der Aktivität bei Racesquare schriftlich melden.

 

Artikel 12 Kündigung

12.1 Eine Kündigung einer Online-Reservierung ist nicht möglich. Es erfolgt keine Rückerstattung von Geldern, es sei denn, schriftlich anders vereinbart.

12.2 Nicht rechtzeitiges Erscheinen oder Nichterscheinen geht zu Lasten des Besuchers.

12.3 Wenn der Besucher eine Reservierung für eine der Aktivitäten bei Racesquare getätigt hat und nicht rechtzeitig zu der reservierten Aktivität erscheint, ist Racesquare berechtigt, dem Besucher den Zugang zur Aktivität zu verweigern, und der Besucher ist verpflichtet, den vollen Betrag des Vertrags an Racesquare zu zahlen.

12.4 Wenn eine Reservierung für eine Gruppe außerhalb des Online-Reservierungssystems getätigt wurde, gelten folgende Prozentsätze des Reservierungswerts, die bei Kündigung vom Besucher an Racesquare gezahlt werden müssen.

12.4.1 Tabelle der Prozentsätze der Kosten bei Kündigung.

Kündigungszeitpunkt
Prozentsatz der Kosten in Bezug auf den Reservierungswert
2 Monate vor Beginn
15%
1 Monat vor Beginn
35%
14 Tage vor Beginn
60%
7-14 Tage vor Beginn
85%
Weniger als 7 Tage vor Beginn
100%

 

Artikel 13 Aussetzung und Beendigung

13.1 Racesquare ist berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen, wenn der Besucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nicht erfüllt oder anderweitig seinen Verpflichtungen gegenüber Racesquare nicht nachkommt. In diesem Fall ist Racesquare auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen, unbeschadet der sonstigen Rechte, die Racesquare in diesem Fall zustehen.

13.2 Wenn die Dauer der höheren Gewalt, wie im Artikel 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, länger als vierzehn Tage dauert, hat der Besucher das Recht, den Vertrag außergerichtlich zu kündigen, ohne dass Racesquare verpflichtet ist, Schäden zu zahlen, die der Besucher infolge dieser Kündigung erleidet, und/oder ohne dass eine Strafe fällig wird. Der Besucher ist verpflichtet, alle Produkte und/oder Dienstleistungen zu bezahlen, die bis zu dem Zeitpunkt, an dem Racesquare sie dem Besucher geliefert hat, im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen.

 

Artikel 14 Kaution und Zwischenzahlung

14.1 Racesquare kann jederzeit vom Besucher verlangen, dass dieser eine Kaution in Höhe von höchstens dem Betrag des Vertrags abzüglich bereits vom Besucher geleisteter Zahlungen hinterlegt oder hinterlegen lässt.

14.2 Racesquare kann eine Anzahlung von 50% oder wiederkehrende Zwischenzahlungen verlangen.

14.3 Wenn eine Umsatzgarantie abgegeben wurde, ist der Besucher verpflichtet, für die betreffenden Verträge mindestens den in der Umsatzgarantie festgelegten Betrag an Racesquare zu zahlen.

 

Artikel 15 Haftung von Racesquare

15.1 Racesquare haftet niemals für Schäden, die der Besucher und/oder Dritte erleiden, es sei denn, der Schaden ist unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter von Racesquare. Racesquare haftet nicht für Schäden, die durch von ihr eingesetzte Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 BW verursacht werden.

15.2 Der Besucher hat ausdrücklich verstanden und stimmt zu, dass ihm bekannt ist, dass die von Racesquare angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte Gesundheitsrisiken darstellen können und zu Sachschäden und/oder körperlichen Verletzungen führen können.

15.3 Das Betreten der Gelände und Gebäude von Racesquare erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers. Racesquare haftet nicht für Verletzungen und/oder Schäden, die während des Aufenthalts bei Racesquare entstehen, ungeachtet der Ursache, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Racesquare.

15.4 Racesquare haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung und/oder Verlust von Eigentum des Besuchers, auch nicht im Falle der Nutzung von Schließfächern. Der Besucher stellt Racesquare von Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei. Diese Bestimmung gilt nicht, soweit die Beschädigung oder der Verlust auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Racesquare zurückzuführen ist.

15.5 Die Haftung von Racesquare gegenüber dem Besucher ist, unabhängig von der Ursache, auf die Höhe des Vertragsbetrags ohne Mehrwertsteuer beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den die Haftpflichtversicherung von Racesquare gegebenenfalls zahlt, zuzüglich des jeweils geltenden Selbstbehalts.

15.6 Die Haftung von Racesquare, soweit sie nicht durch eine von Racesquare abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, wird ausgeschlossen.

15.7 Racesquare haftet niemals für etwaige Folge- oder Geschäftsschäden aufgrund einer eventuellen Vertragsverletzung, es sei denn, diese Schäden fallen unter den Deckungsumfang der von Racesquare abgeschlossenen Versicherung.

15.8 Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Racesquare wird der Besucher Racesquare von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter, gleich aus welchem Grund, in Bezug auf die Zahlung von Schäden, Kosten und/oder Zinsen freistellen, die mit dem Vertrag zusammenhängen.

15.9 Die aus diesem Artikel resultierende Haftungsbegrenzung und die damit verbundene Verpflichtung zur Freistellung gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Racesquare und anderer Hilfspersonen, die, sei es unter ihrer direkten Aufsicht oder anderweitig, an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, sowie für eventuell von Racesquare eingeschaltete Berater.

 

Artikel 16 Haftung des Besuchers

16.1 Der Besucher und diejenigen, die ihn begleiten, haften solidarisch für jeden Schaden, der Racesquare und/oder einem Dritten direkt oder indirekt aufgrund eines Verstoßes und/oder einer unerlaubten Handlung, einschließlich Verstoß gegen die Hausregeln, durch den Besucher und/oder diejenigen, die ihn begleiten, entsteht. Sie haften auch für jeden Schaden, der durch ein Tier und/oder eine Substanz und/oder eine Sache verursacht wird, die sich im Besitz des Besuchers befindet oder die seiner Aufsicht unterliegt.

16.2 Der Besucher ist selbst verantwortlich und haftbar für die Versicherung der Risiken, die mit der Teilnahme an Aktivitäten bei Racesquare verbunden sind.

 

Artikel 17 Reservierungen und Preise

17.1 Alle von Racesquare genannten Preise in den ausgegebenen Broschüren, Prospekten und im Internet sind unverbindlich.

17.2 Die von Racesquare verwendeten Preise für Kurse, Unterricht, Pakete und/oder Dienstleistungen enthalten die Mehrwertsteuer und gelten pro Person, sofern nicht anders angegeben.

17.3 Der Preis basiert auf normalen Arbeitszeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Falls von den normalen Arbeitszeiten abgewichen wird, was im Ermessen von Racesquare liegt, ist Racesquare berechtigt, die vereinbarte Gebühr um einen von Racesquare festgelegten Satz zu erhöhen.

17.4 Racesquare gewährt keine Rabatte auf bereits gewährte Angebote, Aktionen, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine (keine Rabatte auf Rabatte). Die sogenannten „Specials“ gelten als Angebote.

17.5 Die Gruppen- und/oder Pauschalpreise müssen von einer Person im Namen der Gruppe oder des Pauschalangebots an Racesquare gezahlt werden.

17.6 Überschreitungen der Zeit bei der Teilnahme an Aktivitäten bei Racesquare werden ab der ersten überschrittenen Minute zum regulären Preis ohne Rabatt berechnet.

17.7 Racesquare ist berechtigt, die vereinbarte Gebühr zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags eine oder mehrere der folgenden Umstände eintreten, auch wenn diese Preiserhöhung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung absehbar war: Anstieg der Kosten für Materialien, Halbfabrikate oder Dienstleistungen, die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, von Löhnen, von Arbeitgeberlasten, Sozialversicherungen, von den mit anderen Arbeitsbedingungen verbundenen Kosten, Einführung neuer und/oder bestehender staatlicher Abgaben, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben oder anderer Abgaben und/oder Steuern im In- und Ausland oder allgemein Umstände, die damit vergleichbar sind. Wenn die Gebühr um weniger als 10% steigt, hat der Besucher nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei einer Erhöhung der Gebühr um mehr als 10% hat der Besucher die Wahl, den Vertrag zu kündigen oder ihn ohne Anspruch auf (Schadens-)Ersatz fortzusetzen.

17.8 Wenn bei der Durchführung des Vertrags zusätzliche Kosten entstehen oder zusätzliche Risiken für Racesquare bestehen, kann Racesquare eine Gebühr erheben, die proportional zu diesen Risiken und Kosten ist.

 

Artikel 18 Angebote

18.1 Wenn Racesquare ein Angebot abgibt, ist dieses unverbindlich und 14 Tage oder bis spätestens einen Monat vor dem Event gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot sowie die darin enthaltenen Preise, es sei denn, in der Offerte ist etwas anderes angegeben.

18.2 Bei Annahme eines unverbindlichen Angebots behält sich Racesquare das Recht vor, das Angebot innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen oder davon abzuweichen. Wenn Racesquare von ihrem Recht Gebrauch macht, von der Offerte abzuweichen, wird sie den Besucher rechtzeitig schriftlich darüber informieren.

18.3 Mündliche Zusagen verpflichten Racesquare erst, nachdem sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden und/oder ihnen nachgekommen wurde.

18.4 Schriftlich bestätigte Angebote sind verbindlich. Davon kann nur schriftlich abgewichen werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

18.5 Bei einem kombinierten Kostenvoranschlag besteht keine Verpflichtung für Racesquare zur Lieferung eines Teils der in dem Angebot enthaltenen Produkte oder Dienstleistungen zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

 

Artikel 19 Zahlungen

19.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, kann Racesquare vom Besucher verlangen, dass dieser eine Anzahlung von bis zu 50% oder den vollen Betrag der bestätigten Anzahl von Personen im Voraus bezahlt.

19.2 Der Besucher ist verpflichtet, die Quittung bzw. Rechnung und eventuelle Geldrückgabe sofort beim Bezahlen auf Richtigkeit zu überprüfen. Wenn der Besucher nicht sofort reklamiert, müssen spätere Reklamationen von Racesquare nicht berücksichtigt werden. Jedes Anspruchsrecht erlischt, wenn nicht sofort reklamiert wird und/oder innerhalb eines Jahres nach der Reklamation keine gerichtliche Klage eingereicht wird.

19.3 Die Gruppen- und/oder Pauschalpreise können mit Wertgutscheinen, Rabattgutscheinen und/oder Geschenkgutscheinen bezahlt werden, sofern diese den gleichen Wert wie der betreffende Gruppen- und/oder Pauschalpreis haben.

19.4 Wenn der Besucher für eine Gruppe und/oder ein Pauschalangebot reserviert, haften alle Mitglieder der Gruppe und/oder des Pauschalangebots solidarisch für alle Beträge, die einer von ihnen oder alle an Racesquare aus welchem Grund auch immer schulden. Mit seiner Anwesenheit gibt der Besucher an, dass die Person, die im Namen der Gruppe bzw. des Pauschalangebots handelt, bei Abschluss des Vertrags bevollmächtigt war.

19.5 Für besondere Dienstleistungen wie die Nutzung der Garderobe, des Schließfachs, des Telefons, des Internets, des Fernsehens usw. kann Racesquare eine zusätzliche Gebühr erheben.

19.6 Solange der Besucher seinen Verpflichtungen gegenüber Racesquare nicht vollständig nachgekommen ist, ist Racesquare berechtigt, alle vom Besucher mitgebrachten Waren vor Ort in Besitz zu nehmen und aufzubewahren, bis der Besucher seine Verpflichtungen gegenüber Racesquare zufriedenstellend erfüllt hat.

19.7 Wenn eine andere als die direkte Zahlung vereinbart wurde, müssen alle Rechnungen, ungeachtet des Betrags, vom Besucher innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum an Racesquare gezahlt werden. Racesquare verwendet immer das Rechnungsdatum als Versanddatum und kann das Lieferdatum nicht garantieren, wenn die Rechnung per Post versandt wird. Wenn eine Rechnung gesendet wird, ist Racesquare jederzeit berechtigt, eine Kreditbeschränkungsgebühr in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags zu erheben, die verfällt, wenn der Besucher die Rechnung rechtzeitig bezahlt.

19.8 Wenn und soweit die rechtzeitige Zahlung ausbleibt, gerät der Besucher automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Nur wenn der Besucher eine natürliche Person (Verbraucher) ist, sendet Racesquare bei Nichtzahlung einmalig eine Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung.

19.9 Bei Verzug des Besuchers ist Racesquare berechtigt, für die nicht rechtzeitige Zahlung und/oder für die Beauftragung oder Einbindung von Dritten zur außergerichtlichen Inkassierung der Rechnung 10% des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 150,00 € (in Worten: hundertfünfzig Euro) sowie die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die entstehen. Wenn der Besucher ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, werden die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß Artikel 6:96 Absatz 4 BW in Rechnung gestellt.

19.10 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Besucher von Rechts wegen im Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, und schuldet dem Racesquare einen Verzugszins von 2% pro Monat auf den nicht bezahlten Teil der Rechnung, ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der Zahlung. Ein Teil eines Monats gilt als ganzer Monat.

19.11 Racesquare ist berechtigt, vor Beginn der Ausführung des Vertrags oder der Fortsetzung des Vertrags eine Zahlung oder Anzahlung zu verlangen. Die Weigerung des Besuchers, die angeforderte Zahlung zu leisten, berechtigt Racesquare zur Kündigung des Vertrags, ohne dass dadurch ihre Rechte auf Schadensersatz für etwaigen erlittenen Schaden beeinträchtigt werden.

 

Artikel 20 Höhere Gewalt

20.1 Unter höherer Gewalt auf Seiten von Racesquare fallen unter anderem Arbeitskampfmaßnahmen, Probleme mit dem für den Vertrag benötigten Material, das Versagen von Lieferanten von Racesquare, Notfälle bei Racesquare wie Brand oder Auslösung des Brandalarms, Personalausfall, Verkehrsbehinderungen und beeinträchtigende Wetterbedingungen.

20.2 Wenn die Aktivität aufgrund von technischen Störungen oder aus anderen mit der Sicherheit des Besuchers zusammenhängenden Gründen nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann, besteht kein Anspruch des Besuchers auf Schadenersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten Racesquare vor. In letzterem Fall erhält der Besucher einen Gutschein. Eine Rückerstattung seitens Racesquare für bereits gezahlte Beträge ist ausgeschlossen.

20.3 Wenn eine der Parteien des Vertrags nicht in der Lage ist, einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nachzukommen, ist sie verpflichtet, die andere Partei so schnell wie möglich darüber zu informieren.

20.4 Racesquare haftet nicht, soweit sie ihren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen kann. In keinem Fall ist Racesquare verpflichtet, Strafen oder Schadenersatz zu zahlen.

20.5 Im Falle höherer Gewalt hat Racesquare das Recht, den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen ganz oder teilweise aufzulösen oder die Durchführung auszusetzen, ohne dass Racesquare verpflichtet ist, Schadenersatz und/oder Strafen zu zahlen.

 

Artikel 21 Fundgegenstände

21.1 Gegenstände, die im Gebäude und in den Nebengebäuden von Racesquare verloren oder zurückgelassen werden und vom Besucher gefunden werden, müssen vom Besucher umgehend bei Racesquare abgegeben werden.

21.2 Von Gegenständen, deren Eigentümer sich nicht innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des Gegenstands bei Racesquare gemeldet hat, erwirbt Racesquare das Eigentum.

21.3 Wenn Racesquare vom Besucher zurückgelassene Gegenstände zusendet, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Besuchers. Racesquare ist in keinem Fall zur Zusendung verpflichtet.

 

Artikel 22 Sonstige Bestimmungen

22.1 Während der von Racesquare festgelegten Zeiträume sind Angebote und Rabatte jeder Art ausgeschlossen, mit Ausnahme der in den zu diesem Zeitpunkt geltenden Dokumenten kommunizierten Angebote, die speziell für diesen Zeitraum gelten.

22.2 Die von Racesquare über die Website bereitgestellten Informationen werden stets unter Vorbehalt möglicher Änderungen zur Verfügung gestellt.

22.3 Schließfächer, sofern vorhanden, können gegen eine bestimmte Gebühr pro Nutzung durch den Besucher gemietet werden (nach der Öffnung muss erneut bezahlt werden). Racesquare öffnet die Schließfächer nicht für den Besucher.

22.4 In den Gebäuden von Racesquare steht WLAN zur Verfügung. Der Besucher kann dieses kostenlos nutzen, sofern er das Netzwerk nicht dazu verwendet, Spam, Viren oder illegale Software zu verbreiten, keine anstößigen Internetseiten (rassistisch, pornografisch oder gewalttätig) besucht und das Netzwerk nicht rechtswidrig nutzt. Racesquare haftet nicht für Schäden jeglicher Art. Der Besucher haftet für eventuelle Schäden – jeglicher Art -, die Racesquare und/oder Dritte aufgrund der Nutzung des WLANs durch den Besucher entstehen. Darüber hinaus ist Racesquare berechtigt, dem Besucher den Zugang zum Gelände von Racesquare zu verweigern, wenn die Internet- und/oder Social-Media-Aktivitäten des Besuchers nach Ansicht von Racesquare anstößig und/oder schädlich sind, ohne dass Racesquare zur Zahlung von Schadenersatz, Strafen und/oder zur Erstattung der Summe des Vertrags für Racesquare verpflichtet ist.

 

Artikel 23 anwendbares Recht und Streitigkeiten

23.1 Auf alle Verträge, Angebote und Auftragsbestätigungen sowie alle sich daraus ergebenden Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.

23.2 Alle Streitigkeiten, die entstehen könnten, werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Sitzes von Racesquare vorgelegt.

23.3 Alle Ansprüche des Besuchers verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind.

23.4 Wenn der Besucher einer der aus den AGB und/oder dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommt, verpflichtet sich der Besucher gegenüber Racesquare, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, für jedes Versäumnis eine Strafe von 1.000,00 € (in Worten: tausend Euro) sowie eine Strafe von 250,00 € (in Worten: zweihundertfünfzig Euro) für jeden Tag zu zahlen, an dem das Versäumnis fortbesteht. Dies beeinträchtigt nicht das Recht von Racesquare – abweichend von Artikel 6:92 BW – Schadenersatz in voller Höhe zzgl. Kosten und Zinsen zu verlangen, die Erfüllung zu verlangen und/oder die übrigen Rechte von Racesquare aus den AGB und/oder dem Vertrag.

23.5 Wenn Racesquare als Beklagte von Besucher in einem Rechtsstreit einbezogen wird und der Besucher unterliegt und/oder die Forderung des Besuchers abgelehnt wird oder nur teilweise zugewiesen wird, trägt der Besucher alle Kosten für rechtliche Unterstützung von Racesquare, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichts (von wem auch immer gewährt).

23.5 © Alle Rechte vorbehalten für Racesquare. Der Besucher kann keine Rechte aus der Spielversion/Sim-Ausführung oder Simulatoren ableiten. Ungeachtet des von Racesquare verwendeten Werbematerials (physisch und online).